TENNIS IST AUCH NACH ANGEPASSTEM GESETZ ZUR INFEKTIONSLAGE WEITERHIN ERLAUBT

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TENNIS IST AUCH NACH ANGEPASSTEM GESETZ ZUR INFEKTIONSLAGE WEITERHIN ERLAUBT

Die Änderung des Infektionsschutzgesetzes, die so genannte „Notbremse“, ist am heutigen Tag in Kraft getreten. Tennis darf weiter gespielt werden.

Es gilt weiterhin, dass Einzel erlaubt ist und gespielt werden darf, aber kein Doppel. In Regionen und Kommunen, in denen eine Sieben-Tage-Inzidenz über 100 herrscht gilt laut der offiziellen Erklärung der Bundesregierung hinsichtlich des Individualsports: „ Sport ja, aber alleine, zu zweit oder nur mit Mitgliedern des eigenen Hausstandes. Ausnahme: Kinder bis 14 Jahre können draußen in einer Gruppe mit bis zu fünf anderen Kindern kontaktfrei Sport machen.“

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